strafstation.berlin
Der Podcast der Staatsanwaltschaft Berlin für Referendarinnen und Referendare. Mit Gesprächen über Fälle und Kriminalitätsphänomene. Und Erklärungen zu rechtlichen Einordnungen und Hintergründen – und was man in der Klausur so damit anfangen könnte
Wir haben mal wieder ferngesehen, diesmal “ Ein Fall für zwei“. Und irgendwie haben sich nicht nur „die Bösen“ strafbar gemacht, sondern auch „die Guten“. Wer wodurch und mit welchen Konsequenzen erklären wir – Staatsanwältin Antonia Ernst und Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner – in dieser Folge. Wer sie vorher ansehen möchte, findet hier den Link:
https://www.zdf.de/serien/ein-fall-fuer-zwei/spurlos-verschwunden-122.html
Für ein paar Jahre gab es in Berlin sogar zwei Staatsanwaltschaften – die Staatsanwaltschaft II befasste sich mit der Aufarbeitung von Straftaten durch Funktionsträger in der DDR, also insbesondere auch mit der Strafbarkeit der Richter:innen und Staatsanwält:innen in der DDR bei der Anwendung von DDR-Strafrecht. Und der Frage, welche DDR-Urteile Bestand haben konnten – und welche nicht. Oberstaatsanwalt Andreas Eckert, damals gerade noch Berufsanfänger, berichtet von dieser historisch einmaligen Arbeit.